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BERATUNG UND HEILVERFAHREN

  • Fachärztliche Beratung für Kostenträger, Rechtsanwälte und Sozialversicherungsträger
  • Unterstützung in Heilverfahren für Reha-Dienstleister
  • Heilverfahrenskontrollen für Reha-Dienstleister und Kostenträger
  • Kausalitätsüberprüfung
  • Telemedizinische Reha-Sprechstunde
  • Medizinische Risikoeinschätzung

Fachärztliche Beratung für die Unfall- und Haftpflicht­versicherung

Der Beratungsarzt dient als Schnittstelle und Übersetzer medizinischer Sachverhalte zwischen der rechtlichen Vertretung von Unfallopfern und den behandelnden Ärzten.

Ein beratender Arzt ist in der Lage, die medizinischen Daten auszuwerten und bei Bedarf zu erläutern, mit dem Ziel der Aufklärung des medizinischen Sachverhaltes und der Überprüfung der Schlüssigkeit.

Einen wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit bildet das Beratungsgespräch zum Behandlungsverlauf, zu Behandlungsmöglichkeiten und zu deren Erfolgsaussichten. Des Weiteren bietet der Facharzt Hilfestellung bei der Organisation der spezifischen Nachbehandlung und der Planung der Wiedereingliederung nach medizinischer Einschätzung der möglichen Dauerfolgen einer Verletzung oder Erkrankung. Zunehmend häufiger ist der Arzt überdies als Mediator gefragt, um eine Eskalation von Konflikten zwischen den Parteien nach Möglichkeit zu vermeiden.

Genauso ist aber auch sein besonderer Einsatz für die Rechte des Patienten gefragt.

Schwerpunkte der Beratung

  • Klärung der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität
  • Prüfung von ggf. notwendigen ärztlichen Maßnahmen der Diagnostik und/oder der Therapie
  • Erstellung eines Rehabilitationsplanes
  • Heilverfahrenssteuerung
  • Kostenabschätzung und -abgrenzung
  • Gutachtenprüfung und -kommentierung

Fachärztliche Beratung für Rechtsanwälte bei Personen­schäden

Der Beratungsarzt dient als Schnittstelle und Übersetzer medizinischer Sachverhalte zwischen der rechtlichen Vertretung von Unfallopfern und den behandelnden Ärzten.

Ein beratender Arzt ist in der Lage, die medizinischen Daten auszuwerten und bei Bedarf zu erläutern, mit dem Ziel der Aufklärung des medizinischen Sachverhaltes und der Überprüfung der Schlüssigkeit.

Schwerpunkte der Beratung

  • Klärung der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität
  • Prüfung von ggf. notwendigen ärztlichen Maßnahmen der Diagnostik und/oder der Therapie
  • Erstellung eines Rehabilitationsplanes
  • Heilverfahrenssteuerung
  • Kostenabschätzung und -abgrenzung
  • Gutachtenprüfung und -kommentierung
  • Hilfe bei der Erstellung fallbezogener gutachterlicher Fragenkataloge

Beurteilung von Verletzungsschwere und Rehabilitationsnotwendigkeit im Personen­schaden

Die durch einen Unfall geschädigten Personen werden zur Wahrung ihrer Interessen in der Regel eine anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Klärung der Schuldfrage, sondern im Falle einer Verletzung vor allem um die Begleitung der Behandlung mit dem Ziel der möglichst guten und zügigen Wiederherstellung der verletzten Person und Kompensation der Unfallfolgen. Nicht jeder Anwalt hat Zugriff auf einen externen medizinischen Ratgeber/ Experten, der in solchen Situationen notwendig erscheint. Das Institut für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management (IRP) bietet eine Sichtung der vorhandenen Unterlagen an, um daraus eine Stellungnahme über die Verletzungsschwere und Rehabilitationsnotwendigkeit zu erstellen.

Das IRP unterstützt damit den Anwalt, entsprechendes medizinisches Know-how in seine Entscheidungsfindung mit aufzunehmen und so im Einklang mit Geschädigten oder deren Angehörigenund den Kostenträgern der Heilbehandlung für die verletzte Person die bestmöglicheBetreuung von der Akutbehandlung bis hin zur sozialen und beruflichen Teilhabe zu organisieren

Medizinische Beratung gibt Aufschluss

Die Ersteinschätzung durch das IRP kann zur Entscheidungsgrundlage für den Anwalt einen anerkannten Dienstleister zu beauftragen dienen und gibt dem Reha-Dienstleister die ersten Hinweise darauf wie das Personenschaden-Management zu gestalten ist. Die durch das IRP vorgenommene erste Einschätzung über Verletzungsfolgen und deren Risiken kann einem Reha-Dienstleister auch helfen die notwendigen Maßnahmen vorzuschlagen, einzuleiten und deren Durchführung zu organisieren.

Schwerpunkte der Beratung

  • Erfassung der relevanten Diagnosen
  • Beurteilung der Verletzungsschwere
  • Prüfung von ggf. notwendigen ärztlichen Maßnahmen der Diagnostik und/oder der Therapie
  • Erstellung einer Rehabilitationsprognose
  • Empfehlungen zum Reha-Management

Heilverfahren

Heilverfahrenskontrolle

Ziel einer Heilverfahrenskontrolle (HVK) ist es, dem Kostenträger über den aktuellen Stand des Heilverfahrens zu berichten, aber auch weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, deren Nutzen, Ziele (Zeiträume) und Kosten zu definieren und zu empfehlen.

Nach Übersendung des Auftrages mit allen medizinisch relevanten Unterlagen werden diese bewertet. Bei Bedarf besprechen wir ergänzende diagnostische Maßnahmen wie MRT- oder CT-Untersuchungen, aber auch Interventionen mit den behandelnden Ärzten durch und beziehen gegebenenfalls andere Fachdisziplinen mit ein.

In besonderen Fällen kann eine Vermittlung an einen neutralen Personenschaden-Dienstleister zur telefonischen/telemedizinischen Heilverfahrensbegleitung oder zum Reha-Management notwendigerweise empfohlen werden. Besonders gelagerte Fällen können wir so auch in spezialisierte Einrichtungen der Versorgung oder Rehabilitation vermitteln.

Die Notwendigkeit einer Heilverfahrenskontrolle ist gegeben bei

  • unklarer/ungenauer Diagnose
  • fehlender/unangemessener Behandlung
  • unangemessen langer Arbeitsunfähigkeit
  • fehlender Berichterstattung
  • Komplikationen
  • notwendigem Personenschaden-Management

Die HVK beantwortet Fragen zur Art und Schwere der Verletzung, zur Behandlungsbedürftigkeit und zur Arbeitsfähigkeit. Ziel ist das Erarbeiten von Lösungsansätzen für den weiteren Behandlungsweg.

Heilverfahren

Rehabilitationsmassnahmen

Durch den Eintritt eines Versicherungsfalls erleben Verunfallte und Erkrankte in der Regel gesundheitliche Einschränkungen. Diese versuchen wir mit gezielter Steuerung der Heilbehandlung schnell zu verringern und eine bestmögliche Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den behandelnden Ärzten zusammen. 

Zusätzlich haben wir ein leistungsfähiges System mit gestuften Interventionen entwickelt, um je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zu empfehlen. Ein besonderes Augenmerk legen wir hierbei auch auf die Qualifizierung und Ausstattung der Ärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen.

Medizinische
Risikoeinschätzung

Ärztliche Beurteilung komplexer Fälle

Vor allem im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist die Risikoeinschätzung neuer Fälle zur Bestimmung der Rückstellungsgröße ein wichtiges Element. In vielen Fällen ist es dem erfahrenen Sachbearbeiter aufgrund jahrelanger Tätigkeit möglich, solche Reserven einzuschätzen und sie korrekt zu beziffern. In komplexen Fällen ist jedoch medizinische Unterstützung notwendig.
Die ärztliche Risikoeinschätzung unterstützt Sachbearbeiter durch Auswertung der vorliegenden Unterlagen und kann über eine langjährige Expertise das Risiko aus medizinischer Sicht kalkulieren.

Bestandteile der ärztlichen Risikoeinschätzung sind das Herausfiltern der prognoserelevanten Hauptdiagnosen sowie die Beschreibung sonstiger relevanter Diagnosen.

Aus dieser Bewertung lassen sich Komplikationshäufigkeit, Folgeschäden und weiterer therapeutischer Bedarf beziffern. Aus der allgemeinen ärztlichen Erfahrung heraus können auch Aussagen zur Invalidität und Einschränkungen in der beruflichen Tätigkeit getroffen werden.