IRP – Institut für Rehabilitations-
und Personenschaden-Management

Eine Schwestergesellschaft des Institutes für Rehabilitation-und Unfallmedizin (IRU)

Das Institut für Rehabilitations-und Personenschaden-Management (IRP) ist als Schwestergesellschaft des Institutes für Rehabilitation-und Unfallmedizin (IRU) in der für Sie gewohnten Art und Weise für alle Beratungsleistungen wie bisher zuständig.

Auch wenn unser Forschungsinstitut nun einen neuen Namen trägt wird die wissenschaftlich basierte Beratungsleistung für Kostenträger, Rechtsanwälte und Rehabilitanden weiterhin unter dem Namen IRP für Sie angeboten.

Beratung für die Unfall- und Haftpflicht-Versicherung

Schwerpunkte der Beratung:

  • Klärung der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität
  • Prüfung von ggf. notwendigen ärztlichen Maßnahmen der Diagnostik und/oder der Therapie
  • Erstellung eines Rehabilitationsplanes
  • Heilverfahrenssteuerung
  • Kostenabschätzung und -abgrenzung
  • Gutachtenprüfung und -kommentierung

Beratung für Rechtsanwälte bei Personen­-Schäden

Schwerpunkte der Beratung

  • Klärung der haftungsbegründenden und -ausfüllenden Kausalität
  • Prüfung von ggf. notwendigen ärztlichen Maßnahmen der Diagnostik und/oder der Therapie
  • Erstellung eines Rehabilitationsplanes
  • Heilverfahrenssteuerung
  • Kostenabschätzung und -abgrenzung
  • Gutachtenprüfung und -kommentierung
  • Hilfe bei der Erstellung fallbezogener gutachterlicher Fragenkataloge

Beurteilung von Verletzungsschwere und Rehabilitationsnotwendigkeit im Personen-Schaden

Schwerpunkte der Beratung

  • Erfassung der relevanten Diagnosen
  • Beurteilung der Verletzungsschwere
  • Prüfung von ggf. notwendigen ärztlichen Maßnahmen der Diagnostik und/oder der Therapie
  • Erstellung einer Rehabilitationsprognose
  • Empfehlungen zum Reha-Management

Heilverfahrenskontrolle

Die HVK beantwortet Fragen zur Art und Schwere der Verletzung, zur Behandlungsbedürftigkeit und zur Arbeitsfähigkeit.

Ziel ist das Erarbeiten von Lösungsansätzen für den weiteren Behandlungsweg.

Die Notwendigkeit einer Heilverfahrenskontrolle ist gegeben bei

  • unklarer/ungenauer Diagnose
  • fehlender/unangemessener Behandlung
  • unangemessen langer Arbeitsunfähigkeit
  • fehlender Berichterstattung
  • Komplikationen
  • notwendigem Personenschaden-Management

Medizinische
Risikoeinschätzung

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